Elektro-Gesetz (ElektroG)

Die EU-Richtlinien zur Verwendung von Gefahrenstoffen und Entsorgung von Altgeräten werfen einige Fragen auf. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Für alle EU-Mitgliedstaaten gelten die neuen Richtlinien zu
WEEE = Waste Electrical and Electronic Equipment = Elektro- und Elektronikschrott
RoHS = Restriction of use of Hazardous Substances = Verwendung gefährlicher Stoffe

WEEE: Ab dem 24. März 2006 sind Hersteller und Produzenten verpflichtet, Altgeräte auf eigene Kosten zurückzunehmen, zu recyceln und zu verwerten.

WEEE Reg.-Nummer iiyama Benelux B.V. : DE 60503455

RoHS: Ab dem 1. Juli 2006 ist die Verwendung folgender Stoffe in elektronischen Geräten verboten: Blei (Pb), Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd), sechswertiges Chrom (Cr VI) und die Flammenhemmer polybromiertes Biphenyl (PBB) und polybromierter Diphenylether (PBDE).

Produkte: Die Regelungen gelten für insgesamt zehn Kategorien von Geräten. Röhrenmonitore, LCDs und LCD-TVs fallen unter die Kategorien 3 bzw. 4 (IT und Unterhaltungselektronik). Die Produkte müssen ab dem 24. März 2006 mit einer Registriernummer gekennzeichnet sein, zudem hat der Hersteller die Pflicht, Kunden über die gesonderte Entsorgung aufzuklären. Dazu werden Hinweise in den Handbüchern vermerkt und das Symbol „durchgestrichener Mülleimer“ kennzeichnet dies auf Verpackung und Dokumentation. Für die so genannten historischen Altgeräte gilt ebenfalls die Abholverpflichtung der Hersteller.


Identifikation der Produkte: Ab dem 24. März 2006 müssen Hersteller ihre Produkte eindeutig kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss den Namen des Herstellers beinhalten, das Erstverkaufsdatum und auch das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers.




Sammelstellen: Ab dem 24. März 2006 werden Sammelstellen eingerichtet, die von den Kommunen bereitgestellt werden. Private Haushalte können ihre Altgeräte kostenlos abgeben, gewerbliche Kunden wenden sich direkt an den Hersteller. In beiden Fällen wird Abholung und Entsorgung vom Hersteller vorgenommen, die Kommunen stellen lediglich die Sammelbehälter zur Verfügung. Die Kommunen verpflichten sich, eine Rücknahme-Quote von min. 4kg pro Kopf/Bevölkerung bis Jahresende anzunehmen.

EAR: Für die Abhol-Koordination der Sammelbehälter bzw. die Umsetzung und Einhaltung der Richtlinien in Deutschland zeichnet sich die Koordinierungsstelle EAR (Elektro-Altgeräte-Register) verantwortlich. Alle Hersteller mußten sich bis zum 24. November 2005 registriert haben und danach alle verkauften Gerätemengen melden. Aufgrund dieser Mengenmeldungen errechnet die EAR einen Abholplan für beteiligte Hersteller, die dann die vollen Sammelbehälter abholen und entsorgen müssen.

Vertriebsverbot: Kommt ein Hersteller der eigenen Registrierung, der Kennzeichnung der Produkte und/oder der Abholung voller Sammelbehälter nicht nach, so drohen Bußgelder. Bei wiederholten Mahnungen kann auch ein komplettes Vertriebsverbot ausgesprochen werden.

iiyama hat bereits umfassende Maßnahmen getroffen und wird termingemäß die Produkte konform zu RoHS herstellen und nach WEEE entsorgen.

Unsere Produkte werden der erforderten Kennzeichnung entsprechen und in den Handbüchern und Produktdokumentationen werden entsprechende Hinweise auf Sammlung und Entsorgung von Altgeräten gegeben. Wir arbeiten mit dem Entsorgungsunternehmen Interseroh zusammen.